Schlagwörter
BAMS, Bauer-verlag, BILD, blog, Blogger, Impressum-Blog, Impressung
Man braucht als Blogger kein Impressum weil es erstens nicht Kommerziell ist und zweitens ins Privatrecht und nicht ins Vereins oder HANDELSRECHT fällt. Man bietet auch nichts geschäftsmäßig an. Denn dafür fehlt es an Voraussetzungen. Die ewige Diskussion mit irgendwelchen Impressumspflichtgläubigen nervt gewaltig. Vor allem dann, wenn man ganz genau weiß, dass die meisten Blogs auf Ausländischen Servern liegen. Die eben keine Impressumspflicht benötigen. Es ist zwar richtig, dass man als Deutscher GESCHÄFTSTREIBENDE oder DIENSTANBIETER ein Impressum benötigt. Aber eben nicht auf einer Meinunsplattform wie einem Blog oder Forum mit dem kein Geld verdient wird. Alles andere ergibt sich aus dem Gesetzestext den wir hier einfügen.
TMG – Einzelnorm
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6.
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Als Gewerbetreibender sind Sie ein Unternehmen oder eine Firma. Auch dann, wenn der Betrieb ihren Klarnamen als Namensschild trägt. Als solcher Gewerbetreibender haben Sie keine Persönlichkeitsrechte. Als Blogger sind sie aber eine Privatperson und haben Persönlichkeitsrechte. Die sind anhand vom Datenschutzrecht geschütztes Rechtsgut in Verbindung mit Art. 2.1 und 5.1 GG. Es ist uns schon bewusst, dass einige andere Blogger – meist Reichsdeppen oder andere extrem Gruppierungen auch aus der linken Ecke – an ihre Daten wollen, um Sie irgendwo an zu zünden. Sie können unbesorgt sein sie benötigen kein Impressum für ihren Blog. Sollte auf ihrem Blog Werbung eingeblendet werden von Seiten des Providers, berührt das ihre Rechte nicht. Denn die Werbung kommt von einem Drittanbieter. Darauf haben Sie keinen Einfluss.
Quelle: Missgunst Deutschland