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Sehr geehrter Richter,
anbei übersende ich Ihnen weiteres mir aktuell übergebenes neues Belegmaterial in chronologischer Reihenfolge – siehe PDF sowie als Einzelbilder.
Es handelt sich um Ausschnitte aus Chats (12/15 bis 11/16) zwischen den verschiedenen RA Fickefuchs und Frau Schrott, die als Zeugin geladen ist.
Zugleich beantrage ich hiermit abermals, Frau Staatsanwältin als Zeugin zum Termin am 09.01.2018 laden zu lassen.
– Frau Schrott rief im Auftrag des RA Fickefuchs beim Innenministerium in Mainz an und wurde dort beraten, wie man gegen mich vorgehen solle.
– im Januar erfolgte ein Telefonat ähnlichen Inhaltes der Frau Schrott bei Frau Staatsanwältin, welche ihr Tipps gab, wie man gegen mich vorgehen solle.
Im November, ergibt sich aus dem Chat-Ausschnitt zwischen Ra . Fickefuchs und Frau Schrott, dass beide weiterhin gemeinsam überlegten gegen mich vorzugehen.
Frau Staatsanwältin schrieb aktenbelegbar vor Erlass der Strafbefehle gegen mich, mir sei hinreichend rechtliches Gehör gewährt worden. Aktenbelegbar erhielt ich aber erst nach Erlass und Zustellung der Strafbefehle gegen mich ERSTMALS KENNTNIS von den Anzeigen gegen mich und danach monatelang trotz entsprechender Anträge meinerseits keinerlei Akteneinsicht.
Wie sich aus der bisherigen Hauptverhandlung mit Zeugeneinvernahme wie auch aus der mir erstmal im Dez.2016 gewährten Akteneinsicht ergibt, hatte die zuständige Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, den Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen gegen mich überhaupt nicht untersucht.
Warum nicht?
Weil Frau Staatsanwältin von mir „angenervt“ war, wie Frau Schrott nach Tel. mit dieser an RA Fickefuchs schrieb?
Kann und darf das denn tatsächlich ein Grund sein, eine alleinerziehende Mutter von vier Kindern mit ( juristisch tatsächlich unbegründeten!) Strafbefehlen in Höhe von Tausenden € zu belegen?
Mit besten Grüßen!
Stasi-Stalking: Anwalt „Fickefuchs“ I