„Deshalb vertrete ich die Auffassung, dass Richter, die den Antrag auf Aufzeichung, obwohl nicht verboten, ablehnen, zumindest die Möglichkeit der Manipulation der Urteilsgründe im Hinterkopf haben und Angeklagte bei solchen Richtern die Besorgnis haben können, auf einen manipulationsbereiten Scharlatan getroffen zu sein.“
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten ------ Ihr Recht ist mein Job
Richter als Fälscher und Manipulierer
Das Thema gibt es seit Jahrzehnten: Aufzeichnung der Hauptverhandlung.
Auch beim neuesten Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Strafverfahrens“ ist das erneut nicht umgesetzt worden.
Die FAZ schreibt am 14.08.2019:
Die traditionell konservative Richterschaft stand einer Aufzeichnung der Hauptverhandlung – wie überhaupt jeder Veränderung ihrer Arbeitsweise – lange Zeit skeptisch gegenüber. Inzwischen mehren sich auch dort die Stimmen, die das bisherige Verfahren für aus der Zeit gefallen halten und auf seine Gerechtigkeitsdefizite hinweisen. Der BGH-Strafrichter Andreas Mosbacher gehört ebenso zu den Fürsprechern einer Aufzeichnung der Hauptverhandlung wie der Richter am Internationalen Strafgerichtshof Bertram Schmitt oder die pensionierte Abteilungsleiterin für Rechtspflege im Justizministerium Marie Luise Graf-Schlicker. Doch obwohl die Forderung seit über einem Jahrzehnt Gegenstand rechtswissenschaftlicher Auseinandersetzung ist und ihre zu erwartenden Auswirkungen inzwischen Thema mehrerer wissenschaftlicher Untersuchungen waren, heißt es aus dem Bundesjustizministerium nur, man wolle den weiteren Verlauf der Debatte abwarten.
Dass „die Richter“ weiterhin nicht…
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