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Deutschland in 2010 und 2011

Die illegalen Maßnahmen:

Stufe 1:

Die Person und deren „soziales Umfeld“ werden „umfassend durchleuchtet“. Diesen Beschluss fasste der Richter am AG Pinneberg, Dr. Jörn Harder. Eine Begründung warum das „beschlossen“, angeordnet und ausgeführt wird, ist in dem amtlichen Schreiben, welches vorliegt nicht zu finden. Was bedeutet „umfassend durchleuchten“:

  • Die Wohnung wird verwanzt.
  • Die Telekommunikation Wege werden abgehört und manipuliert.
  • Die Wohnung wird vom Nachbarhaus aus observiert und fotografiert.
  • Die Post wird 3 Monate lang unterschlagen. In dieser Zeit geöffnet und gelesen / „Ermittlungen“. Die vollständige Post wird dann an einem Tag zugestellt. Geöffnet.
  • Die Nachbarn werden verhört und deren Aussagen werden von dem PK Weber / WSP,  protokolliert und an die Staatsanwaltschaft und an Dr. Jörn Harder / AG Pinneberg verschickt.
  • Der Aufenthaltsort wird Länderübergreifend den jeweiligen Dienststellen mitgeteilt. Das Opfer und das soziale Umfeld weiterhin observiert.
  • Die Telekommunikationswege des sozialen Umfelds werden ebenfalls manipuliert.
  • Die Polizei macht unangemeldete Hausbesuche im sozialen Umfeld.
  • Die WSP / PK Eichhorn, macht unangemeldete Hausbesuche beim Opfer.
  • Das Opfer wird über die Vorgänge n i c h t  informiert.
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Die illegalen Maßnahmen Stufe 2:

  • Der PK Weber / WSP, ermittelt im overblog / dem online-Roman: „Höllenland“ des Opfers,  Ähnlichkeiten mit real lebenden Personen. Und stellt daraufhin 60 Strafanzeigen gegen das Opfer. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe nimmt die  Strafanzeigen an und lässt weiter „ermitteln“.
  • Der PK Weber / WSP, ermittelt, dass das Opfer in verschiedenen online-Portalen eine wissenschaftliche Arbeit zum Thema: „Mafiöse Strukturen“ veröffentlicht hat.
  • Der PK Weber / WSP ermittelt, dass das Opfer eine sehr erfolgreiche, kritische Sendung zum Thema: „Tierschutz“ für den NDR realisiert hat.
  • Der PK Weber / WSP fordert beim Ordnungsamt / Tatjana Neulen eine  Begutachtung durch den Amtsarzt Dr. Rost,  dass das Opfer psychisch krank sei. Zu krank um einen Hund zu halten. Die Kosten dafür sind vom Opfer zu tragen.
  • Der  Hund wird vom Ordnungsamt willkürlich als „Kampfhund“ eingestuft.
  • Das Ordnungsamt / Tatjana Neulen stellt einen zusätzlichen Antrag auf Betreuung gegen das Opfer. Das Verfahren wird von Dr. Jörn Harder am AG Pinneberg geführt. Dr. Jörn Harder  begründet diese Zwangsmaßnahme mit der Verleumdung, das Opfer „habe Schulden“.
  • Die Zwangsuntersuchung wird ohne Ankündigung und in der Wohnung stattfinden. Die Maßnahme wird vom Neurologen  Herr Priv. Doz. Dr. med. Ansgar Boczek, welcher temporär in der Paracelsus Klinik beschäfftigt ist,  durchgeführt. Die stationäre Unterbringung ist bereits angeordnet.
  • PK Weber / WSP  und das Ordnungsamt beschließen den Hund des Opfers zu erschießen.
  • PK Weber / WSP, das Ordnungsamt, Frau Ellen Schrade und Frau Armbros / Jobcenter Pinneberg und Richter Dr.Jörn Harder beschließen, dass Opfer wegen Prostitution und Sozialbetrug bei der Staatsanwaltschaft Pinneberg und dem Sozialgericht anzuzeigen. Die „Ermittlungen“ werden noch umfassender geführt.

Analogie: 

Das Opfer wird entmenschlicht. Die agierenden Beamten unterstellen dem Opfer ein unkontrollierbares Verhalten welches  eine Gefahr für die Gesellschaft ist. Dr. Jörn Harder, Polizei, Jobcenter, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft, die Gutachter und weitere Zeugen sind sich einig, das Opfer ist:

  • Sofort von der Gesellschaft zu separieren.
  • Als Prostituierte ein Mensch ohne sittliches Benehmen.
  • Eine Betrügerin. Geistig behindert. Welche in 18 Monaten € 32.500,00 als Prostituierte erwirtschaftet hat und trotzdem am AG Pinneberg verschuldet ist.
  • Aggressiv mit einer Menschen mordenden Bestie an der Leine, welche sich nicht unter Kontrolle halten lässt.
  • Die Familie des Opfers finanziere sich seit Generationen durch Sozialhilfe. Zitat von Pressesprecher Richter am Landgericht Philipp Terhorst / damals „Richter auf Probe“ am AG Pinneberg.

 

Deutschland in 2011 – 2012

Illegale Maßnahmen Stufe 3:

  • Richter Dr. Jörn Harder und Richter auf Probe Phillip Terhorst vom AG Pinneberg, veranlassen das Betreuungsverfahren gegen die Mutter des Opfers. Das Opfer wird darüber nicht informiert.
  • Richter Dr.Jörn Hader und Richter auf Probe Phillip Terhorst vom AG Pinneberg, erwirken ein drittes, kostenpflichtiges Betreuungsverfahren gegen das Opfer. Die Zwangsbegutachtung übernimmt der diensthabende Arzt Dr. Dietmar Kutta. Dr. Jörn Harder und Dr. Dietmar Kutta einigen sich darauf, dass die Zwangsbegutachtung unangemeldet über das Handy des Opfers geführt wird. Das Opfer wird über diese Maßnahme nicht informiert.
  • Richter Dr. Jörn Harder organisiert die Verschuldung des Opfers. In dem das AG Pinneberg „irrtümlich“ säumige Gerichtskosten einer dritten Person vom Konto der Klägerin pfänden lässt. Das Opfer wird n i c h t  über das Pfändungsverfahren informiert.
  • Die Sparkasse Südholstein sperrt das Konto und kündigt es zeitgleich. Darüber wird das Opfer nicht informiert.
  • Das Jobcenter Pinneberg stellt willkürlich die Zahlungen an den Versorger ein. Das Opfer wird nicht darüber informiert.
  • Der Versorger veranlasst ein Mahnverfahren gegen das Opfer. Das Opfer wird darüber nicht informiert. Denn es erhält ja 3 Monate k e i n e  Post.

Analogie:

Das Opfer war bis zum Einschreiten des Richters Dr. Jörn Harder vom AG Pinneberg, nicht verschuldet. Das Opfer hatte keine offenen Gerichtsgebühren beim AG Pinneberg. Dr. Jörn Harder hat Gerichtskosten eines Zeugen der Anklage  gegen das Opfer, vom Konto des Opfers pfänden lassen. Auch das ist eine juristische Glanzleistung.

Die Ankläger haben die Voraussetzungen der bereits erwirkten Verfahren zeitgleich mit dem Stattgeben konstruiert. 

Das Opfer wird in finanzielle Not verbracht und erhält einen negativen SCHUFA-Eintrag.

Illegale Maßnahmen Stufe 4:

Die Räumungsklage des Dr. Jörn Harder. Das Opfer ist in die Obdachlosigkeit verbracht.Obwohl das Opfer langjährige Mieterin ist und keine Mietrückstände bestehen. Klägerin ist Corinna Hächler, wohnhaft in der Schweiz. Sie bezeugt:

  • Sofort von der Gesellschaft zu separieren.
  • Als Prostituierte ein Mensch ohne sittliches Benehmen.
  • Eine Betrügerin. Geistig behindert. Welche in 18 Monaten € 32.500,00 als Prostituierte erwirtschaftet hat und trotzdem am AG Pinneberg verschuldet ist.
  • Aggressiv mit einer Menschen mordenden Bestie an der Leine, welche sich nicht unter Kontrolle halten lässt.
  • Die Familie des Opfers finanziere sich seit Generationen durch Sozialhilfe. Zitat von Pressesprecher Richter am Landgericht Philipp Terhorst / damals „Richter auf Probe“ am AG Pinneberg.

Es finden sich weitere Zeugen u.a.:

In diesem Verfahren wird dem Opfer keine PKH zugesprochen. Begründung:

„Keine Aussicht auf Erfolg.“

Dem Richter Dr.Jörn Harder entgeht, dass Frau Corinna Hächler, wohnhaft in der Schweiz, nicht die Vermieterin ist. Folglich keine Klage führen kann. Der Vermieter ist Niels Pförtner.  Das Opfer verliert das Verfahren. Der Räumungsklage wird statt gegeben. Die Wohnung ist zum 01.06.2012 zu räumen.

Illegale Maßnahmen Stufe 5:

Der Entzug der Mittel zum Lebensunterhalt.

  • Das Jobcenter Pinneberg verweigert dem Opfer die Übernahme von Umzugskosten.
  • Das Jobcenter Pinneberg gewährt über die Kundennummer des Opfers dem Zeugen der Anklage die Übernahme von Umzugskosten in Höhe von € 4000,00 bis € 6000,00. Das Umzugsgut ist der Hausstand des Opfers, welcher in die Wohnung des Herrn Robens nach Freiburg / Elbe zu transportieren ist. Das Opfer wird darüber nicht informiert.
  • Das Jobcenter Pinneberg sanktioniert das Opfer ab dem 30.05.2012 um 100% auf Null. Darüber wird das Opfer nicht informiert.

Fortsetzung folgt. Lesen Sie bis dahin überpositives Recht

Quelle: Nach Aktenlage Verfahren am Sozialgericht Stade, Stand 16.06.2016

Was ist “STASI-Stalking”?