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automatismus, ddr-zombies, demonstrationen, Deutschland, Germany, Menschen, organisierte-Kriminalität, polizei, polizei-gewalt, polizist-läuft-amok, Rechtsstaat, staatsanwälte, staatsgewalt
1. Regeln die für Bürger gelten, haben von Beamten ebenfalls eingehalten zu werden. Kein Bürger darf in so einem Ton eine Aufforderung ( ersetzen wir die Aufforderung des Polizisten durch eine Aufforderung zum Sitzen ) stellen.
„Guten Tag, ich bin Polizei-Beamter. Wir haben hier ein Problem. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Ihre persönlichen Daten. Haben Sie Ihren Personalausweis dabei?“
Das ist der Schlüsselsatz, den Polizisten unbedingt „drauf“ haben müssen. Dann klappts´ auch mit der Kommunikation zwischen Beamten und Bürgern.
2. Polizisten dürfen auch nicht wahllos unliebsame Passanten prügeln. Gewalt ist immer ein Zeichen von mangelnden intellektuellen Fähigkeiten. Personen mit einer Impuls-Störung gehören in medizinische Behandlung. Nicht in eine Uniform.
3. Das Aufgebot der Polizei gleicht einer Armee. Dieses Aufgebot steht in keinem Verhältnis zum Anlass. Hier ist dem Einsatzleiter doloses Verhalten / die Vergeudung von Öffentlichen Mitteln vorzuhalten.
4. Der Einsatzleiter und die ausführenden Beamten müssen die volle Verantwortung übernehmen.
5. Deutschland hat keine funktionierende Armee mehr. Weil wir nach Meinung unserer Regierung keine Feinde im Ausland haben?
– Weil wir Söldner bezahlen können?
Oder etwa, weil die aktuelle Regierung die Feinde nicht im Ausland wähnt, sondern der eigenen Bevölkerung feindlich gegenübersteht?
Diese Art von Polizei und Polizisten, welche gegenwärtig gegen das eigene Volk eingesetzt wird, könnte in Aghanistan, Irak oder in der Ukraine tatsächlich von Bedarf sein. Brauchen wir Deutschen Bürger einen derartigen Schutz vor uns selbst?
Wer schützt sich mit so einer Staatsgewalt? Richtig, ein Unrechtsstaat, der sich keine kritischen Stimmen leisten möchte.
„Seht her, so geht es Euch allen! Und Ihr könnt nichts dagegen machen!“
Eine Polizei, die sich von einer Papp-Nase terrorisiert fühlt, darf niemals im Kölner Karneval eingesetzt werden. Es würde dort zu einem Massenmord unter der Bevölkerung führen, für den Polizisten verantwortlich zu machen wären?
POLIZEIDie gezückte Waffe soll Routine werden
„Was beim Friseur der Kamm ist, ist bei uns die Waffe“, sagt ein Polizeiausbilder. Jungen Polizisten bringt er bei, ihre Dienstwaffe möglichst häufig zu ziehen.
Quelle:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-08/polizei-schiessen-offensive-waffenhaltung
Auch dazu Stimmen aus dem Netz:
- UhuruMovement
- 03. September 2014 12:23 Uhr
Rechtlich ist das Ziehen der Waffe mit auf den Boden gerichteter Mündung unbedenklich. Auf eine Person darf die Schusswaffe nur gerichtet werden, wenn die Voraussetzungen für ihren Einsatz auch vorliegen.
Was ein solches Verhalten sozial anrichtet, scheint mir dann aber doch eher verheerend zu sein.
Eines frage ich mich noch: wenn der sichernde Beamte bei z.B. Verkehrskontrollen oder Identitätsfeststellungen die Waffe in der Hand hat, was will er dann machen, wenn das polizeiliche Gegenüber sich mit einfacher körperlicher Gewalt zur Wehr setzt? Dann liegen die Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs nicht vor. Will der sichernde Beamte dann die Schusswaffe erst wieder wegstecken bevor er zu erlaubten Mitteln der Gewalt greift, oder wird diese Haltung eine erhöhte Bereitschaft zum Schusswaffengebrauch abseits jeglicher rechtlicher Zulässigkeit herbeiführen.
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- Jaak
- 03. September 2014 12:25 Uhr
..sollte des Bürgers Justiz sein.
Dies ist aber oft nicht der Fall, kommt es zu einer Anklage gegen Polizisten, werden diese oft mit dem absoluten Minimum bestraft. Hier waren Polizisten mehr durch Autos gefährdet als durch Schusswaffen, mir kann keiner sagen das es absolut nötig ist. Mich nervt es das die Polizei in vielen Ländern (nicht nur Deutschland) immer mehr Prviligien bekommt, während dem der normale arbeitende Mensch eigentlich immer mehr seinen Alltag reguliert und kontrolliert bekommt.
Fakt ist das wir keine amerikanischen Verhältnisse haben, hier fährt eben nicht ein Grossteil der Bevölkerung mit einer Waffe durch die Gegend. Ich kann es als gebildete friedfertige Person nicht verstehen, wieso ich mit einer Waffe bedroht (ich stufe dies als Bedrohung ein) werde, wenn ich bei einer Fahrzeugkontrolle bin. Muss ich demnächst auch zu erst die Hände ans Steuer machen, bis das der Polizist mir die Erlaubnis gibt auszusteigen?
Das Zitat mit den älteren Beamten trifft es am Besten : Ich möchte lieber Menschen in Uniform sehen, als abgerichtete Hunde. Die Justiz sollte endlich blind gegenüber Beschwerden der Polizei sein.
Und egal welcher Polizist mir mit dem Risiko im Alltag droht, das muss man wirklich vor der Ausbildung wissen.
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Thema Polizisten gingen „zivil“ nicht auf Demonstrationen:
Krawalle Bundespolizist als Mai-Randalierer verurteilt
18.11.2009 17:28 Uhr
- Gerry10
- 07. Juli 2014 16:16 Uhr
…Polizeigewalt wird dank „neuer“ Hardware und Internet mehr erkannt und verbreitet. Ich denke nicht das die Polizei früher besser oder friedlicher war, sie ist nur nicht so oft erwischt worden.
Aber sie ist auch Opfer als Arm der Regierung bzw, der Politik.
Mehr und mehr Menschen aller politischen Richtungen, Standes und Alter sehen sich aus unterschiedlichen Gründen ohnmächtig gegenüber „der Macht“.
Die Polizei ist das unterste Glied davon und die ganze Verachtung trifft sie.
MMn ist es mehr oder weniger verdeckte Systemkritik denen die Polizisten da ausgesetzt sind. Neuerdings auch von der Mittelschicht!
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Die Polizei Dein Feind und Helfer:
- Ricochet
- 07. Juli 2014 17:50 Uhr
Wie immer in Fragen der Meinung und der Gesellschaft, ist das Thema vielschichtig.
Ein (gewaltiger) Teil des unzweifelhaft vorhandenen Problems ist die mangelnde Bereitsschaft, auf die jeweils andere Partei zuzugehen. Man könnte hier auch mal darüber reden, welches Bild der Bürger – in all seinen Facetten vom erhbaren Kaufmann bis zum Linksaktivisten – bei der Polizei zur Zeit genießt. Hier gibt es Verfehlungen auf beiden Seiten. Aber machen wir uns nichts vor: Die Verfehlungen der Polizei müssen hier schwerer ins Gewicht fallen – denn die Polizei trägt das Gewaltmonopol im Lande. DIe einizige Instanz, der es erlaubt ist, in klar definierten Grenzen (im Inland) Gewalt gegen andere einzusetzen. Wenn eben diese Grenzen überschritten werden, dann ist das „rückhaltlos“ Aufzuklären. Und nicht noch zu verschlimmern, indem man auf die schwierige Lage der Polizei aufmerksam macht. Ganz viel basieren diese Probleme also auf individuellem Fehlverhalten.
Daneben gibt es ein strukturelles Problem. Wenn – wie ich es erlebt habe – auf einer friedlichen Demonstartion gegen Studiengebühren den 500 Demonstrierenden ca. 1500 Bereitschaftspolizisten in voller Kampfmontur gegenüber stehen, dann trägt das eben – entgegen aller Absichten – nicht zur Deeskalation bei. Wenn diese Polizisten dann auch noch den Weg abriegeln und weder ein noch aus lassen, dann tut dies sein übriges.
Ich bin braver Bürger – aber die Polizeit hat in meinen Augen nicht nur ein kleines Imageproblem.
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Die gegenwärtigen politischen Aufgaben der Polizei und der Staatsanwaltschaften:
Einstellung des Strafverfahrens mit abwegigen Erwägungen
Regelmäßig beklagen Staatsanwaltschaften eine Arbeitsüberlastung, der sie einfach nicht mehr Herr werden – egal ob in Hamburg, Berlin, Düsseldorf oder Stuttgart. Stellen werden nicht nachbesetzt, obwohl Anzahl und Umfang der Verfahren steige.
Einstellung durch die Staatsanwaltschaft schon im Ermittlungsverfahren
Folge der hohen Arbeitsbelastung ist eine Einstellung von vielen Fällen schon im Ermittlungsverfahren. In der Praxis führe dies zu einer bewusst in Kauf genommenen Verschleppung oder zu befremdlichen bis sogar abwegigen Erwägungen, das Verfahren – unsachgemäß – einzustellen…
…Die Strafprozessordnung hält mit den §§ 153 — 154a StPO Einstellungs– sowie Beschränkungsnormen für jede Gelegenheit parat, wegen Geringfügigkeit bei geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung ohne Auflagen (§ 153 StPO), gegen Auflagen oder Weisungen (§ 153a StPO), bei Absehen von Strafe (§ 153b StPO), die bei Mehrfachtaten von der Verfolgung absehen (§ 154 StPO) oder diese beschränken (§ 154a StPO). Akzeptiert ein Täter die Einstellung gegen Auflagen, wird er es wohl auch gewesen sein, so die Überlegung. Die Auflage kann z.B. eine Geldzahlung sein, von wenigen Hundert bis zu 75 Millionen Euro ist alles möglich.
Eine pönale Quote gibt es … nicht?
…Dass es eine „pönale Quote“ (Strafquote) gebe, wonach mindestens 20 Prozent aller Verfahren mit einer Anklage oder einem Strafbefehl abgeschlossen werden sollen, wird behördenseitig allerdings allgemein bestritten. Dass es eine bestimmte Einstellungsquote geben muss, liegt in der Natur der Sache und kann wohl nicht ernstlich bestritten werden.
Im Zweifel gegen die Anklage
Ein Kompromiss zwischen Arbeitsüberlastung und Einstellungsquote ist oftmals der Weg über den Strafbefehl (§§ 407 ff. StPO). Damit wird alles weggebügelt, was noch halbwegs vertretbar erscheint, auch wenn das von der Strafprozessordnung so nicht vorgesehen ist…
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3 Kommentare zu “Einstellung des Strafverfahrens mit abwegigen Erwägungen”
Quelle:
Teile die Gesellschaft in Bürger und Beamte und beherrsche dadurch das Volk.
So alt wie die Menschheit. Hat bisher noch jede Kultur ins Verderben geführt.
Mit freundlichem Gruß
Der deutsche Gesetzgeber sollte sich mal dringend Gedanken über ein Deviationsregelwerk Gedanken machen, wie es die Österreicher haben. Die österreichische Geringfügigkeitseinstellung analog § 153 StPO — § 191 StPO AT ist übrigens eine Sollvorschrift. Und das ohnehin rechtsstaatlich bedenkliche Strafbefehlsverfahren wird dadurch nicht eben unbedenklicher. Der Gedanke der nachträglichen Unterwerfung durch Verzicht auf Rechtsmittel beim Strafbefehl und eingeschränkt auch beim Bußgeldbescheid ist vorkonstitutionell. Eine Abwägung ist keine Unterwerfung. AT und IT kennen keinen Strafbefehl — Italien wohl ein abgekürztes Verfahren ohne erneute Beweisaufnahme.
“Es gilt für die Staatsanwälte eine persönliche Strategie zu finden, die Akten möglichst schnell wieder „loszuwerden“.”
Genau. Es ist auch nichts Neues, dass die meisten Verfahren ( fast alle ) schon immer eingestellt wurden, und es eher punktuell zu Urteilen kam.
Dass dies in einem gewissen Kontrast steht zum Tatort am Sonntagabend und den ganzen amerikanischen Krimiserien, mit der Bundesbürger früher geflutet wurden und werden, ist frustrierend, aber unvermeidlich. In der virtuellen Welt der Krimiserien wird am Ende immer der Böse geschnappt, verfolgt von Supercops mit Maserati und Pumpgun. Da dies meist für die Realität gehalten wird kommt dem Fernsehen eine ganz erhebliche genaralpräventive Wirkung zu. Die realen Statistiken sollte man lieber nicht erwähnen.
Der Sinn des Strafrechts ist nicht unbedingt, die Interessen der Bürger zu vertreten, sondern einen “Strafanspruch” ( also Machtanspruch ) durchzusetzen ( h. M. ), in jüngerer Zeit “Feinde” zu bekämpfen.
Daher haben wir es mit einer massiven Aufrüstung im Bereich der politischen Polizei zu tun, einer
Militarisierung, einer Vermischung verschiedener Bereiche ( Polizei, Geheimdienst, Militär ) und einer Reduktion der Ressourcen im Bereich der Strafjustiz.
Letztere befasst sich zum ganz überwiegenden Teil mit — Verkehrsdelikten und Drogenkleinkram.
Oder einer Kombination aus beidem.
Man müsste etwa 10 Paragrafen des StGB ändern und gewisse Verhaltensweisen zu Ordnungswidrigkeiten hinunterstufen, um eine glatte 70–80%-Arbeitserleichterung zu erzielen und damit die Zahl der ersehnten Kaffepausen deutlich zu erhöhen.
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