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1. Regeln die für Bürger gelten, haben von Beamten ebenfalls eingehalten zu werden. Kein Bürger darf in so einem Ton eine Aufforderung ( ersetzen wir die Aufforderung des Polizisten durch eine Aufforderung zum Sitzen ) stellen.

„Guten Tag, ich bin Polizei-Beamter. Wir haben hier ein Problem. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Ihre persönlichen Daten. Haben Sie Ihren Personalausweis dabei?“

Das ist der Schlüsselsatz, den Polizisten unbedingt „drauf“ haben müssen. Dann klappts´ auch mit der Kommunikation zwischen Beamten und Bürgern.

2. Polizisten dürfen auch nicht wahllos unliebsame Passanten prügeln. Gewalt ist immer ein Zeichen von mangelnden intellektuellen Fähigkeiten. Personen mit einer Impuls-Störung gehören in medizinische Behandlung. Nicht in eine Uniform.

3. Das Aufgebot der Polizei gleicht einer Armee. Dieses Aufgebot steht in keinem Verhältnis zum Anlass. Hier ist dem Einsatzleiter doloses Verhalten / die Vergeudung von Öffentlichen Mitteln vorzuhalten.

4. Der Einsatzleiter und die ausführenden Beamten müssen  die volle Verantwortung übernehmen.

5. Deutschland hat keine funktionierende Armee mehr. Weil wir nach Meinung unserer Regierung keine Feinde im Ausland haben?

– Weil wir Söldner bezahlen können?

Oder etwa, weil die aktuelle Regierung die Feinde nicht im Ausland wähnt, sondern der eigenen Bevölkerung feindlich gegenübersteht?

Diese Art von Polizei und Polizisten, welche gegenwärtig gegen das eigene Volk eingesetzt wird, könnte in Aghanistan, Irak oder in der Ukraine tatsächlich von Bedarf sein. Brauchen wir Deutschen Bürger einen derartigen Schutz vor uns selbst?

Wer schützt sich mit so einer Staatsgewalt? Richtig, ein Unrechtsstaat, der sich keine kritischen Stimmen leisten möchte. 

„Seht her, so geht es Euch allen! Und Ihr könnt nichts dagegen machen!“

Eine Polizei, die sich von einer Papp-Nase terrorisiert fühlt, darf niemals im Kölner Karneval eingesetzt werden. Es würde dort zu einem Massenmord unter der Bevölkerung führen, für den Polizisten verantwortlich zu machen wären?

POLIZEIDie gezückte Waffe soll Routine werden

„Was beim Friseur der Kamm ist, ist bei uns die Waffe“, sagt ein Polizeiausbilder. Jungen Polizisten bringt er bei, ihre Dienstwaffe möglichst häufig zu ziehen. VON 

Quelle:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-08/polizei-schiessen-offensive-waffenhaltung

Auch dazu Stimmen aus dem Netz:

Rechtlich ist das Ziehen der Waffe mit auf den Boden gerichteter Mündung unbedenklich. Auf eine Person darf die Schusswaffe nur gerichtet werden, wenn die Voraussetzungen für ihren Einsatz auch vorliegen.

Was ein solches Verhalten sozial anrichtet, scheint mir dann aber doch eher verheerend zu sein.

Eines frage ich mich noch: wenn der sichernde Beamte bei z.B. Verkehrskontrollen oder Identitätsfeststellungen die Waffe in der Hand hat, was will er dann machen, wenn das polizeiliche Gegenüber sich mit einfacher körperlicher Gewalt zur Wehr setzt? Dann liegen die Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs nicht vor. Will der sichernde Beamte dann die Schusswaffe erst wieder wegstecken bevor er zu erlaubten Mitteln der Gewalt greift, oder wird diese Haltung eine erhöhte Bereitschaft zum Schusswaffengebrauch abseits jeglicher rechtlicher Zulässigkeit herbeiführen.

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  • Jaak
  • 03. September 2014 12:25 Uhr

..sollte des Bürgers Justiz sein.

Dies ist aber oft nicht der Fall, kommt es zu einer Anklage gegen Polizisten, werden diese oft mit dem absoluten Minimum bestraft. Hier waren Polizisten mehr durch Autos gefährdet als durch Schusswaffen, mir kann keiner sagen das es absolut nötig ist. Mich nervt es das die Polizei in vielen Ländern (nicht nur Deutschland) immer mehr Prviligien bekommt, während dem der normale arbeitende Mensch eigentlich immer mehr seinen Alltag reguliert und kontrolliert bekommt.

Fakt ist das wir keine amerikanischen Verhältnisse haben, hier fährt eben nicht ein Grossteil der Bevölkerung mit einer Waffe durch die Gegend. Ich kann es als gebildete friedfertige Person nicht verstehen, wieso ich mit einer Waffe bedroht (ich stufe dies als Bedrohung ein) werde, wenn ich bei einer Fahrzeugkontrolle bin. Muss ich demnächst auch zu erst die Hände ans Steuer machen, bis das der Polizist mir die Erlaubnis gibt auszusteigen?

Das Zitat mit den älteren Beamten trifft es am Besten : Ich möchte lieber Menschen in Uniform sehen, als abgerichtete Hunde. Die Justiz sollte endlich blind gegenüber Beschwerden der Polizei sein.

Und egal welcher Polizist mir mit dem Risiko im Alltag droht, das muss man wirklich vor der Ausbildung wissen.

 

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Thema Polizisten gingen „zivil“ nicht auf Demonstrationen:

Krawalle       Bundespolizist als Mai-Randalierer verurteilt

18.11.2009 17:28 Uhr     Von Kerstin Gehrke

 

Ein 24-jähriger Polizist aus Frankfurt am Main warf am 1. Mai in Kreuzberg Pflastersteine auf seine Kollegen. Er verlor seinen Job – und wurde jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Quelle:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/krawalle-bundespolizist-als-mai-randalierer-verurteilt/1635116.html

…Polizeigewalt wird dank „neuer“ Hardware und Internet mehr erkannt und verbreitet. Ich denke nicht das die Polizei früher besser oder friedlicher war, sie ist nur nicht so oft erwischt worden.
Aber sie ist auch Opfer als Arm der Regierung bzw, der Politik.
Mehr und mehr Menschen aller politischen Richtungen, Standes und Alter sehen sich aus unterschiedlichen Gründen ohnmächtig gegenüber „der Macht“.
Die Polizei ist das unterste Glied davon und die ganze Verachtung trifft sie.
MMn ist es mehr oder weniger verdeckte Systemkritik denen die Polizisten da ausgesetzt sind. Neuerdings auch von der Mittelschicht!

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Die Polizei Dein Feind und Helfer:

http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-07/polizei-gewalt-kritik-empirische-forschung/seite-2?commentstart=9&red_suggested=true#comments

 

Wie immer in Fragen der Meinung und der Gesellschaft, ist das Thema vielschichtig.

Ein (gewaltiger) Teil des unzweifelhaft vorhandenen Problems ist die mangelnde Bereitsschaft, auf die jeweils andere Partei zuzugehen. Man könnte hier auch mal darüber reden, welches Bild der Bürger – in all seinen Facetten vom erhbaren Kaufmann bis zum Linksaktivisten – bei der Polizei zur Zeit genießt. Hier gibt es Verfehlungen auf beiden Seiten. Aber machen wir uns nichts vor: Die Verfehlungen der Polizei müssen hier schwerer ins Gewicht fallen – denn die Polizei trägt das Gewaltmonopol im Lande. DIe einizige Instanz, der es erlaubt ist, in klar definierten Grenzen (im Inland) Gewalt gegen andere einzusetzen. Wenn eben diese Grenzen überschritten werden, dann ist das „rückhaltlos“ Aufzuklären. Und nicht noch zu verschlimmern, indem man auf die schwierige Lage der Polizei aufmerksam macht. Ganz viel basieren diese Probleme also auf individuellem Fehlverhalten.

Daneben gibt es ein strukturelles Problem. Wenn – wie ich es erlebt habe – auf einer friedlichen Demonstartion gegen Studiengebühren den 500 Demonstrierenden ca. 1500 Bereitschaftspolizisten in voller Kampfmontur gegenüber stehen, dann trägt das eben – entgegen aller Absichten – nicht zur Deeskalation bei. Wenn diese Polizisten dann auch noch den Weg abriegeln und weder ein noch aus lassen, dann tut dies sein übriges.

Ich bin braver Bürger – aber die Polizeit hat in meinen Augen nicht nur ein kleines Imageproblem.

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Die gegenwärtigen politischen Aufgaben der Polizei und der Staatsanwaltschaften:

 

Einstellung des Strafverfahrens mit abwegigen Erwägungen

Re­gel­mä­ßig be­kla­gen Staats­an­walt­schaf­ten eine Ar­beits­über­las­tung, der sie ein­fach nicht mehr Herr wer­den – egal ob in Ham­burg, Ber­lin, Düs­sel­dorf oder Stutt­gart. Stel­len wer­den nicht nach­be­setzt, ob­wohl An­zahl und Um­fang der Ver­fah­ren steige.

Ein­stel­lung durch die Staats­an­walt­schaft schon im Ermittlungsverfahren

Folge der ho­hen Ar­beits­be­las­tung ist eine Ein­stel­lung von vie­len Fäl­len schon im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren. In der Pra­xis führe dies zu ei­ner be­wusst in Kauf ge­nom­me­nen Ver­schlep­pung oder zu be­fremd­li­chen bis so­gar ab­we­gi­gen Er­wä­gun­gen, das Ver­fah­ren – un­sach­ge­mäß – ein­zu­stel­len…

…Die Straf­pro­zess­ord­nung hält mit den §§ 153154a StPO Ein­stel­lungs– so­wie Be­schrän­kungs­nor­men für jede Ge­le­gen­heit pa­rat, we­gen Ge­ring­fü­gig­keit bei ge­rin­ger Schuld und feh­len­dem öf­fent­li­chen In­ter­esse an der Straf­ver­fol­gung ohne Auf­la­gen (§ 153 StPO), ge­gen Auf­la­gen oder Wei­sun­gen (§ 153a StPO), bei Ab­se­hen von Strafe (§ 153b StPO), die bei Mehr­fachta­ten von der Ver­fol­gung ab­se­hen (§ 154 StPO) oder diese be­schrän­ken (§ 154a StPO). Ak­zep­tiert ein Tä­ter die Ein­stel­lung ge­gen Auf­la­gen, wird er es wohl auch ge­we­sen sein, so die Über­le­gung. Die Auf­lage kann z.B. eine Geld­zah­lung sein, von we­ni­gen Hun­dert bis zu 75 Mil­lio­nen Euro ist al­les möglich.

Eine pö­nale Quote gibt es … nicht?

…Dass es eine „pö­nale Quote“ (Straf­quote) gebe, wo­nach min­des­tens 20 Pro­zent al­ler Ver­fah­ren mit ei­ner An­klage oder ei­nem Straf­be­fehl ab­ge­schlos­sen wer­den sol­len, wird be­hör­den­sei­tig al­ler­dings all­ge­mein be­strit­ten. Dass es eine be­stimmte Ein­stel­lungs­quote ge­ben muss, liegt in der Na­tur der Sa­che und kann wohl nicht ernst­lich be­strit­ten werden.

Im Zwei­fel ge­gen die Anklage

Ein Kom­pro­miss zwi­schen Ar­beits­über­las­tung und Ein­stel­lungs­quote ist oft­mals der Weg über den Straf­be­fehl (§§ 407 ff. StPO). Da­mit wird al­les weg­ge­bü­gelt, was noch halb­wegs ver­tret­bar er­scheint, auch wenn das von der Straf­pro­zess­ord­nung so nicht vor­ge­se­hen ist…

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 19. August 2014 um 9:44 Uhr

3 Kommentare zu “Einstellung des Strafverfahrens mit abwegigen Erwägungen”

  1. Der deut­sche Ge­setz­ge­ber sollte sich mal drin­gend Ge­dan­ken über ein De­via­ti­ons­re­gel­werk Ge­dan­ken ma­chen, wie es die Ös­ter­rei­cher ha­ben. Die ös­ter­rei­chi­sche Ge­ring­fü­gig­keits­ein­stel­lung ana­log § 153 StPO§ 191 StPO AT ist üb­ri­gens eine Soll­vor­schrift. Und das oh­ne­hin rechts­staat­lich be­denk­li­che Straf­be­fehls­ver­fah­ren wird da­durch nicht eben un­be­denk­li­cher. Der Ge­danke der nach­träg­li­chen Un­ter­wer­fung durch Ver­zicht auf Rechts­mit­tel beim Straf­be­fehl und ein­ge­schränkt auch beim Buß­geld­be­scheid ist vor­kon­sti­tu­tio­nell. Eine Ab­wä­gung ist keine Un­ter­wer­fung. AT und IT ken­nen kei­nen Straf­be­fehl — Ita­lien wohl ein ab­ge­kürz­tes Ver­fah­ren ohne er­neute Beweisaufnahme.

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  2. Es gilt für die Staats­an­wälte eine per­sön­li­che Stra­te­gie zu fin­den, die Ak­ten mög­lichst schnell wie­der „loszuwerden“.”

    Ge­nau. Es ist auch nichts Neues, dass die meis­ten Ver­fah­ren ( fast alle ) schon im­mer ein­ge­stellt wur­den, und es eher punk­tu­ell zu Ur­tei­len kam.

    Dass dies in ei­nem ge­wis­sen Kon­trast steht zum Tat­ort am Sonn­tag­abend und den gan­zen ame­ri­ka­ni­schen Kri­mi­se­rien, mit der Bun­des­bür­ger frü­her ge­flu­tet wur­den und wer­den, ist frus­trie­rend, aber un­ver­meid­lich. In der vir­tu­el­len Welt der Kri­mi­se­rien wird am Ende im­mer der Böse ge­schnappt, ver­folgt von Su­per­cops mit Ma­se­rati und Pump­gun. Da dies meist für die Rea­li­tät ge­hal­ten wird kommt dem Fern­se­hen eine ganz er­heb­li­che ge­nar­al­prä­ven­tive Wir­kung zu. Die rea­len Sta­tis­ti­ken sollte man lie­ber nicht erwähnen.

    Der Sinn des Straf­rechts ist nicht un­be­dingt, die In­ter­es­sen der Bür­ger zu ver­tre­ten, son­dern ei­nen “Straf­an­spruch” ( also Macht­an­spruch ) durch­zu­set­zen ( h. M. ), in jün­ge­rer Zeit “Feinde” zu bekämpfen.

    Da­her ha­ben wir es mit ei­ner mas­si­ven Auf­rüs­tung im Be­reich der po­li­ti­schen Po­li­zei zu tun, ei­ner
    Mi­li­ta­ri­sie­rung, ei­ner Ver­mi­schung ver­schie­de­ner Be­rei­che ( Po­li­zei, Ge­heim­dienst, Mi­li­tär ) und ei­ner Re­duk­tion der Res­sour­cen im Be­reich der Strafjustiz.

    Letz­tere be­fasst sich zum ganz über­wie­gen­den Teil mit — Ver­kehrs­de­lik­ten und Dro­gen­klein­kram.
    Oder ei­ner Kom­bi­na­tion aus beidem.

    Man müsste etwa 10 Pa­ra­gra­fen des StGB än­dern und ge­wisse Ver­hal­tens­wei­sen zu Ord­nungs­wid­rig­kei­ten hin­un­ter­stu­fen, um eine glatte 70–80%-Arbeitserleichterung zu er­zie­len und da­mit die Zahl der er­sehn­ten Kaf­fe­pau­sen deut­lich zu erhöhen.

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Quelle:

Einstellung des Strafverfahrens mit abwegigen Erwägungen

Teile die Gesellschaft in Bürger und Beamte und beherrsche dadurch das Volk.

So alt wie die Menschheit. Hat bisher noch jede Kultur ins Verderben geführt.

Mit freundlichem Gruß