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Was ist “STASI-Stalking”?

 

 

Betreff: 21 UF 203/12 8 F 488/12

Nichts ist gefährlicher für den Deutschen Rechtsstaat als Korrupte Beamte
Amtsgericht
z.H. PALZER
Bahnhofstraße X
21XXX  XXXX
Ihr Geschäftszeichen: 5/13M06  D3/850-13
Ihr Schreiben vom: ?
Posteingang Kanzlei : 05.06.2013
Posteingang : 06.06.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr / Frau Palzer,
Bevor Sie oder wer auch immer einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirken können, sollten auch berechtigte Kosten entstanden sein. Dieser Aussage werden Sie sicherlich zustimmen.
Welches Vergehen / welcher Straftat habe ich mich schuldig gemacht?
Was ist die rechtliche Grundlage für den von Dr. Aping geführten Prozess?
Es sollte Ihnen doch grundsätzlich möglich sein, sich vor einem Beschluss mit Dr. Aping abzusprechen, damit Ich Ihnen weder doloses Verhalten, noch Sinn entleerte Handlungen vorwerfen könnte.
Dr. Aping ist bis einschliesslich heute nicht dazu in der Lage, dies simplen Vorraussetzungen für einen Prozess zu erfüllen.
Darum erwarte ich von Ihnen eine Stellungnahme, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie einen Beschluss fassen konnten.
Weiter behaupten Sie:
„Nach der vom Senat getroffenen Kostengrundentscheidung hat die Antragsstellerin keine sachlichen Einwände erhoben.“
Tatsächlich nicht? Wissen Sie, ich kann mich gar nicht auf ein so unsachliches Niveau herunterschreiben, wie es zwischen dem Amtsgericht XXX und mir zur Kommunikation nötig zu sein scheint.
Der psychopathische Intensiv-Straftäter mit dem Hauptmann von Köpenick Syndrom, welcher aufgrund einer Schädelhirnverletzung geistig und emotional behindert ist, hat keine Kommunikationsprobleme mit dem Amtsgericht  und weiteren Gerichten, Dienststellen und Behörden. Tatsache ist weiter, dass Dr. Aping und sein Personal nicht dazu in der Lage sind, einen psychotischen Schub zu erkennen und die Wahnfantasien als „Beweis“  für irgend etwas werten.
Das ist der Sachverhalt:

Es besteht gegen den oder einen der zur Entscheidung berufenen Richter Dr. Aping, die Besorgnis der Befangenheit. Darum bitte ich, dass er nach §  42 ZPO abgelehnt wird. Die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit findet nach §  42 Abs.  2 ZPO statt, weil ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen (BGH NJW 04, 164). Maßgeblich ist, dass aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an Richter Dr. Apings, Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (BGHZ 77, 70; NJW 95, 1677; BVerfGE 20, 1; 102, 122).

Tatsache ist, dass Richter Dr. Aping, ausschließlich aus einem offentsichtlich nur ihm vorliegendem Brief des Rolf Robens zitiert und in diesen schwülstigen Phrasen einen realen Wert zu erkennen glaubt. Mehr noch, entgegen jeder Vernunft, wertet er diese 2 Sätze als Beweis für die Aufrichtigkeit und den Edelmut eines nicht schuldfähigen, intensiv Straftäters. Als Krönung der Absurdität, waren es genau jene Straftaten ( Computerbetrug, Heiratsschwindel, Gewalt gegen Frauen ), welche Rolf Robens zum damaligen Zeitpunkt wiederholt in Haft gebracht hatten.

Von Ihnen erwarte ich eine Stellungnahme, für was das Geschwurbel von Rolf Robens ein „Beweis“ sein soll?

Ein Beweis dafür, dass ich einen „Offenbarungseid leisten werde und im Gefängnis landen werde“, wie Rolf Robens es prophetisch im www bereits seit Mai 2012 verbreitet?

Diese Veröffentlichungen liegen Ihnen ja bereits seit mehr als einem Jahr vor. Für Sie und Dr. Aping sind das keine Beweise.

Für Sie und Dr. Aping sind „Nutte, Drogenhure, Drogenverreckter“ keine Beleidigungen, sondern Berufe.

Für Sie, Dr. Aping und die Polizeibeamten Pagel und Muschwitz, sind Schreiben wie:

„Wenn ich Dich in Finger kriege, dann gnade Dir Gott!“

Keine Drohungen, sondern Beweise der übergroßen Liebe seitens Rolf Robens zu mir.

Dr. Aping und Frau Simon vom Amtsgericht Buxtehude vertreten auch die Rechtsauffassung, dass

€ 1000,00

eine angemessene Summe für die Altkleider-Sammlung von Rolf Robens sind.

Dabei werden die mir entstanden Kosten für das Deponieren der Altkleider-Sammlung, welche entgegen meinem Wunsch immer noch hier eingelagert ist, vollkommen ignoriert.

Es scheint mir auch nicht möglich, den Schadenersatz für die mir durch Betrug und Diebstähle von Rolf Robens zugefügten Schäden geltend zu machen. Kommunikationsprobleme…

Weiter erwarte ich von Ihnen, dass Sie einen Strafantrag wegen Verleumdung gegen Frau Simon stellen.

Frau Simon verbreitet wahrweitwidrig, dass ich Frau Simon:

„Den Antrag gewaltsam aus den Händen gerissen hätte.“

Es ist sicherlich möglich, einen Aufstand in China gewaltsam niederzuschlagen.

Aber warum hätte ich „gewaltsam den Antrag“ aus den Händen reissen sollen?

Immerhin handelte es sich um einen PKH Antrag für den Prozess wegen der Altkleider-Sammlung, wegen € 1000,00…

Warum wurde noch prozessiert?

Genau, dass wissen Sie und Dr. Aping vermutlich selbst nicht so genau.

Aufgrund der Schwere der Anschuldigung und weil ich Frau Simon als eine Gefahr für den Rechtsstaat betrachte, erwarte ich eine Stellungnahme zu dieser Sache von Ihnen.

Abschliessend weise ich darauf hin, dass ich seit Dezember 2011, 45 Strafverfahren, welche durch die absurden Phantasien eines wahnkranken Psychopathen veranlasst wurden, abarbeite.

Es ist Rolf Robens gelungen, eine Räumungklage gegen mich zu erwirken, er hat 3 Entmündigungsverfahren gegen mich aktiviert, meine Mutter wurde auf Anregung von Rolf Robens Wochen vor ihrem Tod im März 2012 entmündigt.

Rolf Robens nennt das „Maßnahmen“ gegen mich, welche er veranlassen müsse.

Im Dezember schickter er mir 2 mal den nicht schuldfähigen Intensiv-Gewalttäter Norman-James K., wohnhaft in Stade,  vorbei. Meine Nachbarn verhinderten schlimmstes.

Auch diese Besuche hatte er per sms angekündigt.

In den vergangenen Wochen erhielt ich Zahlungaufforderungen und Pakete von diversen Anbietern.

Inzwischen klingelt wieder der Anschluss Brockmann, Nummer bleibt nicht erkenntlich und der Anruf legt nach einer Weile des Schweigens auf.

Für Sie und das Amtsgericht, für die Polizeibeamten Pagel und Muschwitz, ist das natürlich kein Grund zur Sorge oder gar eine Nachstellung. Es handelt sich um Liebe. So hat es denen vermutlich Rolf Robens eingeredet.

Zusamenfassend ergibt sich mir das Bild, dass es Rolf Robens gelungen ist, personelle Fehlbesetzungen unter den Beamten zu entlarven.

Mit freundlichem Gruss